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BUCHHALTUNG, BERATUNG UND DRITTLEISTUNGEN IN ADMINISTRATIVEN UND STEUERRECHTLICHEN ROUTINEN

  • Ganzes oder teilweises “outsourcing” System.
  • Dienstleistungen in Buchhaltung und im Beratungsdienst, gem. den Buchhaltungsgrundsätzen und der in Brasilien geltenden und von der Börsenaufsichtsbehörde, dem Brasilianischen Institut der Buchhalter (IBRACON) und sowohl von dem Bundesrat (CFC) als auch von den Regionalräten für Buchhaltung und Rechnungswesen (CRC) herausgegebenen Verordnungen.
  • Dienstleistungen in Buchhaltung und im Beratungsdienst, gem. den Buchhaltungsgrundsätzen internationaler Einrichtungen wie: ISAC, IFRS, USGAAP/FASB, HGB, etc.
  • Entsprechende Beratung im Bereich der Besteuerung, des Körperschaftswesens und der Arbeitsgesetzgebung.
  • Erstellung der Bilanzen in Fremdwährung und Umstellung von Buchhaltung und Rechnungslegung.
  • Vermögensfestellung (Sachanlagen).
  • Buchhaltung und Fachberatung im Rahmen der anfallenden Steuern(Umsatzsteuer-ICMS; Industrieproduktsteuer-IPI; Vermögensbildungsfonds für Arbeitnehmer-PIS; Sondersozialabgabe - COFINS).
  • Lohnliste und Arbeitsroutine durch Drittleistungen (ganz oder teilweise).

  • Die Buchhaltungsabteilung und “Outsourcing” hat als Ziel die Optimierung von Kosten x Ergebnis einer kompletten oder teilweisen Drittleistung der Buchhaltung des Kunden zu fördern. Der Kunde überlässt die Buchhaltung den Fachleuten, die täglich die Entwicklung der dynamischen brasilianischen wirtschaflichen und steuerrechtlichen Konjunktur verfolgen.

AUSTELLUNG STEUERUNTERLAGEN:

  • Austellung von Rechnungen (Lieferscheine).
  • Buchführung und Führung der gesetzlichen Steuerbücher in Übereinstimmung mit den jeweiligen Geschäftsbereichen
  • Erfüllung von zusätzlichen Verbindlichkeiten.
  • Vorbereitung der Steuererklärung und dergleichen
  • Elaboração de obrigações acessórias mensais e anuais;
  • Unterstützung in Fällen von Kontrollaktionen durch die öffentlichen Behörden (Bundesfinanzamt oder Börsenaufsichtskommission und Zentralbank).

ARBEITSRECHTLICHE MASSNAHMEN

  • Gesetzliche Vorkehrungen für die Anstellung, Kündigung und Ferien von Angestellten einer Gesellschaft;
  • Anfertigung der Lohnliste;
  • Anfertigung der monatlichen und jährlichen Abgaben;
  • Anfertigung der Steuerbelege – Sozialversicherung (INSS), Arbeitslosenfond (FGTS) und Quellensteuer (IRF);
  • Anfertigung zusätzlicher monatlichen und jährlichen Verbindlichkeiten Jährliche Anfertigung der RAIS und DIRF (Steuererklärung betr. Quellensteuer)
  • Unterstützung in Fällen von Kontrollaktionen durch die öffentlichen Behörden (Arbeitsministerium, Gewerkschaft)
  • Beistand in den gewerkschaftlichen Tarifverhandlungen
  • Rechtsbeistand in alltäglichen Geschäftsvorgängen.

  • Die Abteilung der Buchhaltung hat als Zielsetzung, nach dem Prinzip “Kosten x Ergebnis”, auf bestmöglichste Weise eine komplette oder teilweise Übernahme der Buchhaltungsabteilung des Kundes durch Drittleistungen zu fördern. Der Kunde überlässt die Buchhaltung profissionellen Fachleuten, welche täglich die Entwicklung der dynamischen, wirtschaftlichen und steuerrechtlichen brasilianischen Konjunktur verfolgen.

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